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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Version 1.0, Stand: 5. September 2026

zwischen

dem Kunden, der sich für die Plattform QPilotX registriert hat (nachfolgend "Verantwortlicher"),

und

Steven Breuer, handelnd unter der Bezeichnung Breubeer.de, Goedekestr. 4, 29221 Celle (nachfolgend "Auftragsverarbeiter").

1. Gegenstand und Dauer

1.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software-as-a-Service-Plattform QPilotX nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Hauptvertrag") bereit. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei dieser Verarbeitung.

1.2 Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und die Datenkategorien ergeben sich aus Anlage 1.

1.3 Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Er endet mit dessen Beendigung, frühestens jedoch, wenn der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten nach Ziffer 10 gelöscht oder zurückgegeben hat.

1.4 Dieser Vertrag wird elektronisch geschlossen, indem der Verantwortliche ihn bei der Registrierung annimmt. Der Auftragsverarbeiter protokolliert Zeitpunkt und Version der Annahme und stellt dem Verantwortlichen den Vertrag jederzeit in seinem Konto zum Abruf bereit. Damit ist die Form des Art. 28 Abs. 9 DSGVO gewahrt.

1.5 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

2. Weisungsbindung

2.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Dies gilt auch für die Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation, sofern er nicht durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats hierzu verpflichtet ist. In diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

2.2 Die Weisungen sind durch diesen Vertrag und den Hauptvertrag festgelegt. Der Verantwortliche erteilt darüber hinausgehende Weisungen über die Funktionen der Plattform (etwa Einstellungen, Freigaben, Löschungen) oder in Textform an datenschutz@breubeer.de. Mündliche Weisungen bestätigt der Verantwortliche unverzüglich in Textform.

2.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt. Er darf die Ausführung der Weisung bis zur Bestätigung oder Änderung durch den Verantwortlichen aussetzen.

2.4 Der Auftragsverarbeiter verwendet die personenbezogenen Daten für keine anderen Zwecke, insbesondere nicht für eigene Zwecke, nicht zur Auswertung für Werbung und nicht zum Training von Modellen der künstlichen Intelligenz. Er fertigt keine Kopien an, die nicht zur Erbringung der Leistung oder zur Datensicherung erforderlich sind.

3. Vertraulichkeit und Schweigepflicht

3.1 Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

3.2 Der Auftragsverarbeiter ist im Verhältnis zum Verantwortlichen mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 StGB. Er verpflichtet sich und alle Personen, die Zugang zu den Daten des Verantwortlichen haben, nach § 203 Abs. 4 StGB zur Geheimhaltung und weist dies dem Verantwortlichen auf Verlangen nach. Er nimmt von geschützten Geheimnissen nur Kenntnis, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Setzt er weitere mitwirkende Personen ein, verpflichtet er diese in gleicher Weise.

3.3 Zugriffe auf Inhalte des Verantwortlichen zur Fehlerbehebung nimmt der Auftragsverarbeiter nur mit vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen, nur im erforderlichen Umfang und protokolliert vor. Automatisierte Verarbeitungen zur Bereitstellung der Leistung bleiben unberührt.

4. Sicherheit der Verarbeitung

4.1 Der Auftragsverarbeiter trifft alle nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses getroffenen Maßnahmen sind in Anlage 3 beschrieben. Er berücksichtigt dabei, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeitet werden.

4.2 Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen fortentwickeln, wenn das Schutzniveau der in Anlage 3 beschriebenen Maßnahmen dabei nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen teilt er dem Verantwortlichen mit.

4.3 Der Auftragsverarbeiter überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig und dokumentiert das Ergebnis.

5. Unterauftragsverarbeiter

5.1 Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen.

5.2 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vor der Beauftragung eines neuen oder dem Austausch eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters in Textform, mit Angabe von Name, Sitz, Leistung und Verarbeitungsort. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann jede Partei den Hauptvertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen. Widerspricht der Verantwortliche nicht, gilt der Einsatz als genehmigt.

5.3 Der Auftragsverarbeiter legt jedem Unterauftragsverarbeiter durch Vertrag dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem Vertrag festgelegt sind, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Er stellt dem Verantwortlichen auf Verlangen die wesentlichen Inhalte dieser Verträge zur Verfügung; Geschäftsgeheimnisse darf er schwärzen.

5.4 Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters.

5.5 Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten Leistungen, die der Auftragsverarbeiter bei Dritten als Nebenleistung in Anspruch nimmt, ohne dass diese Zugriff auf personenbezogene Daten des Verantwortlichen haben, etwa Telekommunikation, Wartung von Geräten ohne Datenzugriff, Reinigung oder Bewachung. Der Auftragsverarbeiter stellt auch bei diesen Dritten den Schutz der Daten durch angemessene Vereinbarungen sicher.

5.6 Dienste, die der Verantwortliche selbst aktiviert und autorisiert, insbesondere die DATEV-Anbindung, handeln im Auftrag des Verantwortlichen oder seines Steuerberaters und sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters.

6. Übermittlung in Drittländer

6.1 Die Verarbeitung findet in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums statt.

6.2 Eine Übermittlung in ein Drittland ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO erfüllt sind, und nur bei den in Anlage 2 als solche gekennzeichneten Unterauftragsverarbeitern. Der Auftragsverarbeiter dokumentiert die jeweilige Grundlage (Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln, Zertifizierung nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework) und stellt sie dem Verantwortlichen auf Verlangen zur Verfügung.

7. Unterstützung des Verantwortlichen

7.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflicht, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO zu beantworten. Dazu stellt er in der Plattform Funktionen zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und zum Export bereit. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet er den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet ihn nicht selbst.

7.2 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, der Benachrichtigung betroffener Personen, der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Konsultation der Aufsichtsbehörde. Er stellt dafür die Beschreibung der Verarbeitung und der Maßnahmen nach den Anlagen 1 und 3 bereit.

7.3 Unterstützungsleistungen, die über die Bereitstellung der Plattformfunktionen und die Weitergabe vorhandener Informationen hinausgehen, vergütet der Verantwortliche nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen, sofern der Anlass nicht vom Auftragsverarbeiter zu vertreten ist.

8. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

8.1 Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Verantwortlichen betrifft, unverzüglich nach Kenntnis, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse.

8.2 Die Meldung enthält, soweit bekannt, eine Beschreibung der Art der Verletzung, die Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen, die ergriffenen und vorgeschlagenen Maßnahmen und eine Kontaktstelle. Informationen, die noch nicht vorliegen, reicht der Auftragsverarbeiter ohne unangemessene Verzögerung nach.

8.3 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO und der Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO. Die Entscheidung über Meldung und Benachrichtigung trifft der Verantwortliche.

8.4 Der Auftragsverarbeiter dokumentiert alle Verletzungen einschließlich der Umstände, Auswirkungen und ergriffenen Abhilfemaßnahmen.

9. Nachweis und Kontrolle

9.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Liste der Unterauftragsverarbeiter, die Nachweise der Verpflichtung auf Vertraulichkeit und § 203 StGB sowie vorhandene Prüfberichte und Zertifikate.

9.2 Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags einmal jährlich sowie bei konkretem Anlass überprüfen. Er kann dazu Auskünfte und Unterlagen anfordern oder nach Ankündigung mit angemessener Frist von mindestens vier Wochen eine Überprüfung während der üblichen Geschäftszeiten durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen lassen. Der Auftragsverarbeiter darf einen Prüfer ablehnen, der in einem Wettbewerbsverhältnis zu ihm steht.

9.3 Der Auftragsverarbeiter kann den Nachweis auch durch die Vorlage eines aktuellen Prüfberichts eines unabhängigen Prüfers oder einer Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO erbringen. Eine Überprüfung vor Ort ist dann nur bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße erforderlich.

9.4 Die Kosten einer Überprüfung trägt jede Partei für sich. Ergibt die Überprüfung wesentliche Verstöße des Auftragsverarbeiters, trägt dieser die angemessenen Kosten des Verantwortlichen.

9.5 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf die Verarbeitung für den Verantwortlichen beziehen und keine gesetzliche Pflicht zur Vertraulichkeit entgegensteht.

10. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

10.1 Der Verantwortliche kann seine Daten während der Laufzeit jederzeit über die Exportfunktion der Plattform in einem gängigen, maschinenlesbaren Format abrufen.

10.2 Nach Beendigung des Hauptvertrags hält der Auftragsverarbeiter die Exportfunktion 90 Tage bereit. Auf Wunsch des Verantwortlichen stellt er innerhalb dieser Frist einen vollständigen Export auch auf anderem Weg bereit.

10.3 Nach Ablauf der Frist löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen einschließlich aller Kopien und Sicherungen innerhalb von 30 Tagen, sofern nicht eine Pflicht zur Speicherung nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats besteht. In diesem Fall schränkt er die Verarbeitung ein und löscht nach Ablauf der Speicherpflicht. Er bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform.

10.4 Protokolldaten, die der Nachweispflicht des Auftragsverarbeiters dienen, darf er über das Vertragsende hinaus aufbewahren, soweit sie keine Inhalte des Verantwortlichen enthalten.

11. Pflichten des Verantwortlichen

11.1 Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Er stellt sicher, dass für die Daten, die er in die Plattform einbringt, eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO informiert sind.

11.2 Der Verantwortliche vergibt Zugänge und Berechtigungen in seiner Organisation selbst und hält sie aktuell. Er sorgt dafür, dass seine Nutzer Zugangsdaten geheim halten.

11.3 Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.

11.4 Der Verantwortliche benennt dem Auftragsverarbeiter im Kundenkonto eine Kontaktstelle für Datenschutzfragen und Meldungen nach Ziffer 8.

12. Haftung

Für die Haftung der Parteien gelten Art. 82 DSGVO und die Haftungsregelungen des Hauptvertrags. Die Haftungsbeschränkungen des Hauptvertrags gelten nicht, soweit Art. 82 DSGVO eine Beschränkung ausschließt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Der Auftragsverarbeiter darf diesen Vertrag anpassen, wenn dies wegen geänderter Rechtsvorschriften, Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben oder Änderungen der Unterauftragsverarbeiter erforderlich ist; er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Verantwortliche bis zum Wirksamwerden, gilt der bisherige Vertrag fort, und beide Parteien können den Hauptvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Vertragssprache richten sich nach dem Hauptvertrag.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Anlage 1: Beschreibung der Verarbeitung

Gegenstand und Zweck

Bereitstellung und Betrieb der Plattform QPilotX zur Organisation von Qualitätsmanagement, Personalverwaltung, Dienstplanung, Zeiterfassung, Dokumentenverwaltung, Geräteverwaltung, Fehler- und Risikomanagement, Schulungen, Vertragsverwaltung und Belegverarbeitung des Verantwortlichen, einschließlich Hosting, Datensicherung, Support und KI-gestützter Funktionen.

Art der Verarbeitung

Erheben, Speichern, Ordnen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verknüpfen, Übermitteln an Unterauftragsverarbeiter im Rahmen der Leistung, Einschränken, Löschen. Automatisierte Verarbeitung durch Sprachmodelle zur Erzeugung von Vorschlägen, Klassifikationen, Zusammenfassungen und Entwürfen, jeweils nur bei Nutzung der Funktion durch den Verantwortlichen.

Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten und freie Mitarbeiter des Verantwortlichen
  • Bewerber, soweit der Verantwortliche sie in der Plattform erfasst
  • Patienten, soweit sie in Dokumenten, Vorgängen, Fehlermeldungen oder Belegen enthalten sind
  • Ansprechpartner bei Lieferanten, Wartungsfirmen, Steuerberatern, Behörden und sonstigen Geschäftspartnern des Verantwortlichen
  • Nutzer der Plattform (Zugangsdaten, Protokolle)

Kategorien personenbezogener Daten

  • Stammdaten der Mitarbeiter: Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Rolle, Eintritt und Austritt, Qualifikationen, Fortbildungen, Unterweisungen, Impf- und Gesundheitsnachweise, soweit arbeitsrechtlich erforderlich
  • Arbeitszeitdaten: Dienstpläne, Schichten, Kommen- und Gehen-Zeiten, Überstunden, Urlaub, Abwesenheiten
  • Dokumente und Vorgänge: Standardarbeitsanweisungen, Checklisten, Protokolle, Verträge, Zertifikate, Belege, Posteingang, Fehlermeldungen (CIRS), Risiken, Maßnahmen
  • Gerätedaten mit Verantwortlichen und Wartungsfirmen
  • Patientendaten, soweit in vorstehenden Dokumenten enthalten: Name, Behandlungsbezug, Vorfallbeschreibung
  • Nutzungsdaten: Anmeldungen, IP-Adressen, Zugriffsprotokolle

Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO

Gesundheitsdaten von Patienten in Dokumenten und Fehlermeldungen; Gesundheitsdaten von Mitarbeitern in Impf-, Eignungs- und Abwesenheitsnachweisen. Der Verantwortliche entscheidet allein, welche dieser Daten er einbringt.

Dauer

Laufzeit des Hauptvertrags zuzüglich der Export- und Löschfristen nach Ziffer 10.


Anlage 2: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Unterauftragsverarbeiter Anschrift Leistung Verarbeitungsort Drittlandbezug und Grundlage
Hetzner Online GmbH Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland Rechenzentrum, Server, Speicher, Datenbank, Sicherungen, Mailserver Deutschland, Finnland keiner
Mistral AI SAS 15 rue des Halles, 75001 Paris, Frankreich Sprachmodelle für KI-Funktionen, kein Training mit Kundendaten, keine Speicherung über die Anfrage hinaus Europäische Union keiner
Amazon Web Services EMEA SARL 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg Sprachmodelle über Amazon Bedrock, kein Training mit Kundendaten, Aufrufprotokollierung deaktiviert EU-Regionen Konzernzugriff aus den USA möglich; Standardvertragsklauseln, Data Privacy Framework
Google Ireland Ltd. Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Push-Benachrichtigungen (Firebase Cloud Messaging), nur Geräte-Token und Benachrichtigungstext EU, USA USA; Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln
Apple Distribution International Ltd. Hollyhill Industrial Estate, Cork, Irland Push-Benachrichtigungen (Apple Push Notification Service), nur Geräte-Token und Benachrichtigungstext EU, USA USA; Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln
Cloudflare Germany GmbH Rosental 7, 80331 München, Deutschland Vorgeschalteter Netzwerkdienst für den Fehlerberichts-Dienst (Verschlüsselung, Schutz vor Überlastung); Fehlerberichte durchlaufen ihn auf dem Transportweg EU, USA USA; Standardvertragsklauseln, Data Privacy Framework

Den Dienst zur Erfassung von Programmfehlern (GlitchTip, quelloffen) betreibt der Auftragsverarbeiter selbst auf der oben genannten Infrastruktur der Hetzner Online GmbH. Ein externer Anbieter für Fehlerberichte wird nicht eingesetzt; gespeichert werden die Berichte ausschließlich auf dieser Infrastruktur. Auf dem Transportweg dorthin durchlaufen sie den vorgeschalteten Netzwerkdienst der Cloudflare Germany GmbH.

Kein Unterauftragsverarbeiter: DATEV eG (vom Verantwortlichen selbst autorisiert), Betriebssystem-Spracherkennung von Apple und Google (auf dem Gerät des Nutzers, nach dessen Freigabe).


Anlage 3: Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO

1. Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle. Die Server stehen in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH mit Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und Sicherheitsdienst. Der Auftragsverarbeiter hat keinen physischen Zutritt und benötigt ihn nicht.

Zugangskontrolle. Administrative Zugänge zu Servern und Datenbank sind nur über ein VPN mit persönlichen Schlüsseln möglich; Passwort-Anmeldung ist deaktiviert. Die Verwaltungsschnittstelle des Clusters ist aus dem Internet nicht erreichbar. Nutzer der Plattform melden sich mit E-Mail-Adresse und Passwort an; Passwörter werden nur als Hash gespeichert. Sitzungen laufen ab und werden bei Inaktivität beendet. Fehlgeschlagene Anmeldeversuche werden begrenzt.

Zugriffskontrolle. Rollenbasierte Berechtigungen (Inhaber, Administrator, Mitarbeiter, Prüfer), die der Verantwortliche selbst vergibt. Zugriffe auf sensible Daten werden in einem Audit-Log protokolliert, das der Verantwortliche einsehen kann. Administrativer Zugriff des Auftragsverarbeiters auf Inhalte nur nach Ziffer 3.3.

Trennungskontrolle. Jede Praxis ist ein eigener Mandant. Jeder Datensatz trägt die Mandantenkennung; jede Abfrage wird auf den Mandanten des angemeldeten Nutzers begrenzt, durchgesetzt in der Datenbank und in der Anwendung. Entwicklung, Test und Produktion laufen auf getrennten Systemen mit getrennten Daten.

Pseudonymisierung. Fehlerberichte enthalten nur pseudonyme Nutzerkennungen. Missbrauchsschutz auf der Website speichert IP-Adressen nur als täglich wechselnde Prüfsumme.

2. Integrität

Weitergabekontrolle. Alle Verbindungen sind mit TLS verschlüsselt. Daten werden auf verschlüsselten Datenträgern gespeichert. Unterauftragsverarbeiter erhalten nur die für die jeweilige Funktion erforderlichen Daten. Zugangsdaten und Token werden nie an Dritte übermittelt.

Eingabekontrolle. Änderungen an Dokumenten werden versioniert. Anmeldungen, Berechtigungsänderungen und administrative Vorgänge werden mit Zeitpunkt und Nutzer protokolliert.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Tägliche Sicherungen der Datenbank und der Dateien, 14 Tage aufbewahrt, an einem vom Produktivsystem getrennten Ort. Redundante Ausführung der Anwendung auf mehreren Knoten. Überwachung von Verfügbarkeit, Speicher und Auslastung mit Alarmierung. Netzwerktrennung zwischen den Diensten durch Firewall-Regeln. Schutz vor Überlastung durch Begrenzung von Anfragen.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Automatische Schwachstellenscans der eingesetzten Software-Abbilder. Überwachung des Laufzeitverhaltens auf verdächtige Aktivitäten mit Alarmierung. Regelmäßige Aktualisierung der Betriebssysteme und Abhängigkeiten. Dokumentiertes Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen mit Meldung nach Ziffer 8. Verpflichtung aller beteiligten Personen auf Vertraulichkeit und § 203 StGB. Überprüfung der Unterauftragsverarbeiter anhand ihrer Zertifikate und Prüfberichte.